Horte und Kitas sind ab Mittwoch, 18.3.2020 geschlossen!

Wichtig für alle Eltern, die ihre Kinder in Kitas und Horten der Lebenshilfe betreuen lassen:

Die Sächsische Staatsregierung hat vom 18.03. bis auf Weiteres die Schließung von Kindertagesstätten und Schulen angeordnet.
Dies gilt ebenso für die Hortbetreuung!

Es werden für den Zeitraum der Schließung der Kitas, Horte und Kindertagespflege keine Elternbeiträge erhoben.
Dies gilt auch für die Eltern, deren Kinder sich in der Notbetreuung befinden.

Eltern aus wichtigen Berufsgruppen für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur können eine Notbetreuung für ihre Kinder in deren Kita/ ihrem Hort in Anspruch nehmen.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat eine Liste der entsprechenden Berufsgruppen erstellt und weitere Festlegungen dazu getroffen.
http://schule-sachsen.de/20_04_17_AllgV_Anlage1.pdf



ACHTUNG NEU ab 23.03.2020
:
Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Außerdem wurde die Liste der als systemrelevanten Berufsgruppen erweitert. (http://schule-sachsen.de/20_04_17_AllgV_Anlage1.pdf)

Die Notbetreuung gilt nur, wenn beide Personensorgeberechtigte oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in den Fällen von Umgangsregelungen der / die zur Antragsstellung aktuell Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.
Am Beispiel von getrennt lebenden Elternpaaren mit gemeinsamen Sorgerecht bestehen unser Kindertagesstätten korrekter Weise auf der Bestätigung beider Elternteile.

Voraussetzung für die Notbetreuung ist, dass die Kinder und deren Personensorgeberechtigten:

  • keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und
  • nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und
  • sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das das Robert-Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthaltes als Risikogebiet zur Infektion mit dem Erreger SARS-CoV-2 ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen wurde oder seit der Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 zeigen.

Wenn Sie in einer dieser Berufsgruppen beschäftigt sind, lassen Sie sich bitte vom Arbeitgeber eine Bescheinigung erstellen.
http://schule-sachsen.de/20_04_17_AllgV_Anlage2.pdf


Für Rückfragen steht  eine Hotline des Kultusministeriums zur Verfügung: 0351.564 69 999.


Aktuelle Informationen finden Sie auch immer auf unserer Facebook-Seite.


Wir wünschen allen Familien, dass sie gute Lösungen für die Betreuung ihrer Kinder finden! Bleiben Sie gesund!

Zurück